Von RA. Eckert, spezialist für Oldtimerrecht, erhielt ich nachfolgende
e-mail mit Anhang.
Sehr interessanter Gesichtspunkt.
Bitte lesen und sich beteiligen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des Oldtimerrechts,
in dem beim Bundestag bestehenden „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“
wurde im Rahmen der letzten Sitzung am 12. März 2018 auch die Frage angesprochen,
ob das von Classic Data begründete und seit vielen Jahren etablierte System der
Zustandsnoten ersetzt oder ergänzt werden soll. Von einer Arbeitsgruppe wurde
vorgeschlagen, zu den bekannten fünf Zustandsnoten eine zusätzliche Notenstufe
„0“ einzuführen. Fahrzeuge, die besondere Merkmale aufweisen, sollten dann in
diese Gruppe „0“ statt in die übrigen fünf Gruppen eingruppiert werden und die
Besonderheiten (bekannter Vorbesitzer, Rennteilnahme o. ä.) sollten dann in
Textform erläutert und bewertet werden.
Ich persönlich meine, dass es nicht ein entweder/oder, sondern ein sowohl/als
auch geben muss:
Wir benötigen sowohl das bestens eingeführte und allseits bekannte System der
Zustandsnoten, die allerdings nur den technischen Zustand beschreiben. Weitere
Kriterien, die auch auf den Wert des Fahrzeuges insgesamt ausstrahlen, sollten
zusätzlich erfasst werden.
Ich füge in der Anlage ein Eckpunktepapier bei und freue mich auf eine vielleicht
insoweit einsetzende Diskussion.
Sehr gerne würden wir Sie auch an unserem Stand Nr. 1A12, Halle 1, bei der
Retro Classic in Stuttgart vom 22. bis 25. März 2018 begrüßen. Auch dort
können wir gerne über diese und andere Fragen bei einem Espresso diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Mit besten Grüßen
Michael Eckert
Rechtsanwalt
Spezialist für Oldtimerrecht
EDK Eckert ∙ Klette & Kollegen
Rechtsanwälte & Fachanwälte
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