Überarbeitung der "Kurz-Bewertung" nach Classic-Data


  • Von RA. Eckert, spezialist für Oldtimerrecht, erhielt ich nachfolgende
    e-mail mit Anhang.

    Sehr interessanter Gesichtspunkt.

    Bitte lesen und sich beteiligen.


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Freunde des Oldtimerrechts,

    in dem beim Bundestag bestehenden „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“
    wurde im Rahmen der letzten Sitzung am 12. März 2018 auch die Frage angesprochen,
    ob das von Classic Data begründete und seit vielen Jahren etablierte System der
    Zustandsnoten ersetzt oder ergänzt werden soll. Von einer Arbeitsgruppe wurde
    vorgeschlagen, zu den bekannten fünf Zustandsnoten eine zusätzliche Notenstufe
    „0“ einzuführen. Fahrzeuge, die besondere Merkmale aufweisen, sollten dann in
    diese Gruppe „0“ statt in die übrigen fünf Gruppen eingruppiert werden und die
    Besonderheiten (bekannter Vorbesitzer, Rennteilnahme o. ä.) sollten dann in
    Textform erläutert und bewertet werden.

    Ich persönlich meine, dass es nicht ein entweder/oder, sondern ein sowohl/als
    auch geben muss:

    Wir benötigen sowohl das bestens eingeführte und allseits bekannte System der
    Zustandsnoten, die allerdings nur den technischen Zustand beschreiben. Weitere
    Kriterien, die auch auf den Wert des Fahrzeuges insgesamt ausstrahlen, sollten
    zusätzlich erfasst werden.

    Ich füge in der Anlage ein Eckpunktepapier bei und freue mich auf eine vielleicht
    insoweit einsetzende Diskussion.

    Sehr gerne würden wir Sie auch an unserem Stand Nr. 1A12, Halle 1, bei der
    Retro Classic in Stuttgart vom 22. bis 25. März 2018 begrüßen. Auch dort
    können wir gerne über diese und andere Fragen bei einem Espresso diskutieren.
    Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

    Mit besten Grüßen

    Michael Eckert
    Rechtsanwalt

    Spezialist für Oldtimerrecht

    EDK Eckert ∙ Klette & Kollegen
    Rechtsanwälte & Fachanwälte
    Sofienstraße 17
    69115 Heidelberg
    Telefon:+49 6221 91405-0
    Fax: +49 6221 20111
    E-Mail: eckert@edk.de
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    Im Detail, dazu 4 Anhänge:

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  • Dem Thema stimme ich voll zu und unterstütze es entsprechend.
    Heisst, ich habe meine Gedanken / Vorschläge dazu, RA Eckert zu gesandt.

    Wie seht ihr das Thema :?:
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  • Hallo Driver,

    danke für den interessanten Post. Da bei mir nun auch ein Gutachten ansteht habe ich eine bekannte TÜV Mitarbeiterin nach den Kriterien gefragt, nach denen die Fahrzeuge eingestuft werden (auch um zu wissen, ob ich z.B. den Spoiler auch erst nach dem Gutachten montieren kann oder ob ich vor dem Gutachten den Lack polieren sollte).
    Die Antwort steht noch aus - ich lasse euch dann aber auch gerne daran teil haben.

    Generell sehe ich es auch so, dass nicht allein der technische Zustand bewertet werden sollte sondern z.B. auch die noch zugelassenen Fahrzeuge genau dieser Variante. Generell könnte man ggfs. auch von den bekannten Gebrauchtwagenbörsen eine Art Preisspiegel bilden und diesen als Faktor mit in die Bewertung einfließen lassen.

    Schöne Grüße
    Goldie
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